Sie werden meistens
bei denkmalgeschützten Gebäuden vorgeschrieben.
Auch für Ihren Neubau ergibt sich bei Holzrollläden mit
eingefrästen Lichtschlitzen eine wunderschöne Lichtstreuung.
Dies, in Verbindung mit einem Aussteller, und sie erhalten ein unerreichtes,
südliches Ambiente.
Bitte beachten Sie, dass bei
denkmalgeschützten Gebäuden die vorhandenen Rollläden,
durch optisch gleichwertige ersetzt werden müssen. Holen Sie
in diesem Fall eine schriftliche Genehmigung des Amtes für
Denkmalschutz ein, um kostspielige Fehlplanungen zu verhindern. |
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