Allgemeines
Holzrollläden unterliegen nur einer Gewährleistung, wenn
sie mit fertiger, für den Außenbereich zugelassener Oberflächenbehandlung
geliefert wurden. Unbehandelt oder imprägnierlasiert eingebaute
Holzrollläden sind für den Außenbereich nicht als
ausreichender Holzschutz anerkannt und unterliegen KEINER Gewährleistungspflicht
seitens des Herstellers!
Lagerung:
Bitte rollen Sie Holzrollläden nur in die Originalrichtung, NICHT
wie eine Tapete falten. Sie müssen unverzüglich nach Erhalt eingebaut
werden. |